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Mathematik-Online-Lexikon: | |
Uneigentliche Integrale |
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Begriff.
Sei
. Sei
stetig. Dann heißt
uneigentlich integrierbar, falls
das uneigentliche Integral
Analog ist für
die stetige Funktion
uneigentlich integrierbar, falls
das uneigentliche Integral
Ferner ist für
die stetige Funktion
uneigentlich integrierbar, falls
das uneigentliche Integral
In allen Fällen heißt
absolut konvergent, falls
konvergiert.
Konvergiert ein uneigentliches Integral absolut, so konvergiert es schlechthin.
Es gibt somit zwei Fälle von uneigentlichen Integralen. Zum einen können Integralgrenzen gegen
oder gegen
laufen. Zum anderen kann die Funktion an einer endlichen Stelle nicht definiert sein. (Ist an der endlichen Stelle diese Lücke stetig hebbar, so stimmt die uneigentliche Definition des Integrals mit der bisherigen überein.)
Intuitiv gesprochen rechnet man mit uneigentlichen Integralen Flächen aus, die endlich bleiben, obwohl der zu berechnende
Bereich ins Unendliche ragt - sei es, entlang der
-Achse, sei es entlang einer vertikalen Asymptote.
Majorantenkriterium.
Sei
, sei
die zu untersuchende stetige Funktion, und sei
eine Majorante von
, d.h. sei
für alle
. Falls
konvergiert,
so konvergiert
absolut, und es ist
Integralkriterium für Reihen.
Sei
stetig und monoton fallend. Genau dann konvergiert die Reihe
, wenn
konvergiert. Diesenfalls ist
Beispiele:
automatisch erstellt am 25. 1. 2006 |