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Mathematik-Online-Kurs: Repetitorium HM I - Integration | |
Uneigentliche Integrale |
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Begriff.
Sei . Sei stetig. Dann heißt uneigentlich integrierbar, falls das uneigentliche Integral
Analog ist für die stetige Funktion uneigentlich integrierbar, falls das uneigentliche Integral
Ferner ist für die stetige Funktion uneigentlich integrierbar, falls das uneigentliche Integral
In allen Fällen heißt absolut konvergent, falls konvergiert. Konvergiert ein uneigentliches Integral absolut, so konvergiert es schlechthin.
Es gibt somit zwei Fälle von uneigentlichen Integralen. Zum einen können Integralgrenzen gegen oder gegen laufen. Zum anderen kann die Funktion an einer endlichen Stelle nicht definiert sein. (Ist an der endlichen Stelle diese Lücke stetig hebbar, so stimmt die uneigentliche Definition des Integrals mit der bisherigen überein.)
Intuitiv gesprochen rechnet man mit uneigentlichen Integralen Flächen aus, die endlich bleiben, obwohl der zu berechnende Bereich ins Unendliche ragt - sei es, entlang der -Achse, sei es entlang einer vertikalen Asymptote.
Majorantenkriterium.
Sei , sei die zu untersuchende stetige Funktion, und sei eine Majorante von , d.h. sei für alle . Falls konvergiert, so konvergiert absolut, und es ist
Integralkriterium für Reihen.
Sei stetig und monoton fallend. Genau dann konvergiert die Reihe , wenn konvergiert. Diesenfalls ist
automatisch erstellt am 18.6.2004 |